Wenn über Menschen gesprochen wird, die Grundsicherung beziehen, entsteht schnell der Eindruck, sie seien alle arbeitslos und könnten jederzeit eine Beschäftigung aufnehmen.

Das ist falsch.

Unter den Leistungsberechtigten befinden sich Menschen, die bereits arbeiten, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Andere suchen eine Beschäftigung, absolvieren eine Qualifizierung oder können wegen gesundheitlicher Einschränkungen beziehungsweise familiärer Verpflichtungen derzeit nicht arbeiten.

Wir müssen deshalb unterscheiden zwischen Menschen, die arbeiten können und eine Beschäftigung suchen, solchen, die zunächst Unterstützung benötigen, und denjenigen, die eine zumutbare Beschäftigung ohne wichtigen Grund ablehnen.

Für mich ist diese Unterscheidung entscheidend.

Wer Unterstützung benötigt, darf nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Gleichzeitig muss unser Sozialstaat erwarten dürfen, dass erwerbsfähige Menschen ihre Möglichkeiten nutzen, um ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.

Solidarität und Eigenverantwortung sind keine Gegensätze. Sie gehören zusammen.

Sagen Sie mir, was besser werden soll.