Wer eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund wiederholt ablehnt, obwohl er arbeiten könnte, muss mit Konsequenzen rechnen.

Diese Haltung vertrete ich ausdrücklich.

Aber ich möchte auch wissen, über wie viele Menschen wir tatsächlich sprechen.

Im Jahr 2025 wurden bundesweit rund 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen. Rund 394.600 davon betrafen versäumte Meldetermine. Etwa 31.000 Minderungen standen im Zusammenhang mit verweigerter Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahmen.

Dabei handelt es sich um einzelne Leistungsminderungen, nicht um die Zahl unterschiedlicher Menschen. Auch ist nicht jede solche Pflichtverletzung mit einer vollständigen Arbeitsverweigerung gleichzusetzen.

Für mich ist klar: Wir brauchen verbindliche Regeln und ihre konsequente, rechtsstaatliche Anwendung.

Genauso wichtig ist es aber, die tatsächliche Dimension des Problems zu kennen.

Wer über Totalverweigerer spricht, sollte mit Fakten argumentieren und nicht mit pauschalen Unterstellungen.

Das sind wir sowohl den Steuerzahlern als auch den Menschen schuldig, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Sagen Sie mir, was besser werden soll.