Neue Benutzungsordnung an der vierten Einfahrt hat unmittelbare Auswirkungen auf zivile Hafenbetriebe

Der SPD-Oberbürgermeisterkandidat und Fraktionsvorsitzende Volker Block fordert, die Planung einer zusätzlichen leistungsfähigen Einfahrt zum Wilhelmshavener Innenhafen auf den Weg zu bringen.

Anlass ist die neue „Benutzungsordnung für den Neuen Vorhafen und die Seeschleuse in Wilhelmshaven“, die vom militärischen Hafenkapitän herausgegeben wurde und am 1. August 2026 in Kraft tritt. Sie gilt für den militärischen Sicherheitsbereich an der vierten Einfahrt, den auch die zivile Schifffahrt auf dem Weg in den Innenhafen passieren muss.

Da die vierte Einfahrt der einzige Zugang zum Innenhafen ist, gelten die neuen Vorgaben auch für die dort tätigen zivilen Hafenbetriebe. Betroffen ist ein wichtiger Wirtschafts- und Arbeitsstandort mit Hunderten, teilweise hoch spezialisierten Beschäftigten. Ihre Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen müssten bei der weiteren Entwicklung des Hafens berücksichtigt werden.

Schlepperhilfe für Fahrzeuge über 70 Meter oder ab 500 BRZ

Die neue Benutzungsordnung schreibt für zivile Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 70 Metern oder einer Größe ab 500 BRZ Schlepperhilfe vor. Einkommend gilt dies vom Passieren der Molenköpfe des Neuen Vorhafens bis zum Festmachen in der Schleusenkammer. Ausgehend muss die Schlepperhilfe bereits vor dem Einlaufen in die Seeschleuse bis zum Passieren der Molenköpfe in Anspruch genommen werden.

Abhängig von Länge, Breite, Manövrierhilfen und Windstärke sind bis zu drei Assistenzschlepper vorgeschrieben. Sobald ein Schiff einen oder mehrere Assistenzschlepper nutzt, muss der Schiffsführer nach der Benutzungsordnung zusätzlich einen Hafenlotsen hinzuziehen.

Dienstschiffe des Bundes sowie der Hafen- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder sind von den festgelegten Vorgaben zur Schlepperhilfe ausgenommen. Die zuständigen Behörden können Abweichungen zulassen.

Aus der Hafenwirtschaft wurde im Werkstattgespräch darauf hingewiesen, dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen und sich die Abläufe bei der Ein- und Ausfahrt verlängern können.

„Sicherheit hat im Hafen höchste Priorität. Weil der einzige Zugang zum Innenhafen durch den militärischen Sicherheitsbereich führt, wirken sich die dort geltenden Regelungen aber unmittelbar auf unsere zivilen Hafenbetriebe aus“, erklärt Block. „Genau diese Abhängigkeit zeigt, warum wir langfristig eine zusätzliche leistungsfähige Einfahrt brauchen.“

Dritte Einfahrt als strategisches Großprojekt

Im Vorfeld des von Block geleiteten Werkstattgesprächs „Zukunft der Arbeit“ zeigte er Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Grant Hendrik Tonne, den Bereich der ehemaligen dritten Einfahrt.

Block machte dabei deutlich, dass eine neue Schleusenanlage an dieser Stelle kein gewöhnliches Bauvorhaben, sondern ein Großprojekt mit erheblichen technischen, finanziellen und zeitlichen Risiken wäre. Vor konkreten Planungen müsse untersucht werden, welche baulichen Überreste, möglichen Altlasten und Kampfmittelrisiken in dem Gebiet vorhanden seien.

„Die möglichen Risiken dürfen wir nicht kleinreden. Sie dürfen aber auch nicht dazu führen, eine zusätzliche Einfahrt von vornherein auszuschließen“, betont Block.

Ziel einer Planung müsste eine Dimensionierung sein, mit der ein weit überwiegender Teil der für den Innenhafen relevanten militärischen und gewerblichen Schiffe aufgenommen werden kann. Eine solche Schleusenanlage würde eine leistungsfähige Alternative zur vierten Einfahrt schaffen, die Ausfallsicherheit erhöhen und dem Innenhafen neue wirtschaftliche und strategische Perspektiven eröffnen.

Möglichkeiten der ersten Einfahrt prüfen

Daneben sollte eine neue Schleusenlösung im Bereich der ehemaligen ersten Einfahrt untersucht werden. Sie könnte insbesondere Sportbooten einen zusätzlichen Zugang zum Großen Hafen ermöglichen und die vierte Einfahrt entlasten.

Eine Machbarkeitsstudie müsste zugleich klären, bis zu welcher maximalen Länge, Breite und welchem Tiefgang auch gewerbliche Schiffe dort sicher geschleust werden könnten.

„Die erste Einfahrt könnte mehr sein als eine Lösung für den Sportbootverkehr. Wir müssen prüfen, welche gewerblichen Verkehre dort technisch, nautisch und sicher abgewickelt werden könnten“, so Block.

Abhängigkeit von einer einzigen Einfahrt verringern

Block fordert getrennte Machbarkeitsuntersuchungen für die erste und die dritte Einfahrt. Dabei müssten Bedarf, technische Voraussetzungen, Kosten, Nutzen und Risiken miteinander verglichen werden. Bund, Land, Marine, Hafenwirtschaft und Stadt seien gemeinsam gefordert.

„Eine zusätzliche Schleusenverbindung lässt sich nicht kurzfristig verwirklichen. Wenn wir aber nicht jetzt mit der Planung beginnen, bleibt der gesamte Innenhafen auch in den kommenden Jahrzehnten von einer einzigen Einfahrt abhängig. Die Öffnung einer weiteren Einfahrt darf deshalb nicht länger nur eine Idee bleiben“, erklärt Block abschließend.

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